Alles was an Großem in der Welt geschah, vollzog sich zuerst in der Phantasie des Menschen.“

Astrid Lindgren

Betriebliches Eingliederungs­manage­ment – BEM

Das Betriebliche Eingliederungs­management – BEM – ist seit 2004 eine gesetzlich geforderte Aufgabe an Arbeitgeber:innen, den Beschäftigten ein BEM-Gespräch lt. § 167 Abs. 2 SGB IX anzubieten. Dieses Angebot gilt für Mitarbeiter:innen, die innerhalb von 12 Monaten insgesamt länger als 6 Wochen krankheits­bedingt ausgefallen sind.

Das BEM soll dazu beitragen, durch individuelle Lösungen und Möglichkeiten eine Beschäftigungs­fähigkeit zu erhalten und zu sichern.

Das Ziel ist es, vorbeugend tätig zu werden.

Für mich war es schön und lehrreich aufzuwachsen, mit Menschen unter­schiedlicher Art und unter­schiedlichen Alters. Von ihnen lernte ich – ohne dass sie es wussten oder ich es wusste – etwas über Lebens­bedingungen und wie schwierig es sein kann, ein Mensch zu sein.“

Astrid Lindgren

Martina Langer-Schilbach
Mobil: 0176.634 288 38 | E-Mail: beratung@langer-schilbach.de

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