
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – BEM – ist seit 2004 eine gesetzlich geforderte Aufgabe an Arbeitgeber:innen, den Beschäftigten ein BEM-Gespräch lt. § 167 Abs. 2 SGB IX anzubieten. Dieses Angebot gilt für Mitarbeiter:innen, die innerhalb von 12 Monaten insgesamt länger als 6 Wochen krankheitsbedingt ausgefallen sind.
Das BEM soll dazu beitragen, durch individuelle Lösungen und Möglichkeiten eine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu sichern.
Das Ziel ist es, vorbeugend tätig zu werden.